Wenn Angestellte aus dem ­Betrieb ausscheiden, läuft der ­betriebliche Unfallschutz noch 31 weitere Tage lang. Wer darüber hinaus für Freizeitunfälle versichert sein will, kann diesen Schutz um maximal sechs Monate verlängern – mit der sogenannten Abredever­sicherung.

Diese zahlt dann Arzt- und ­Spitalkosten ohne Abzug von Selbstbehalt und Franchise. Und: Wer eine  Ab­redeversicherung hat und nach einem Unfall arbeits­unf&a...