Jeder Bürger soll gemäss ­seiner wirtschaftlichen ­Leistungsfähigkeit besteuert werden. So steht es ausdrücklich im Artikel 127 der Bundesverfassung. Doch die Realität sieht anders aus: Angestellte müssen jeden Franken ihres Einkommens ­versteuern, während Anleger für die Börsengewinne keinen Rappen abliefern. Auch wer Geld erbt – also nichts für den Vermögenszuwachs leistet –, geht häufig steuerfrei aus. Und ...