­Nein. Stirbt eine in einem Testament eingesetzte Person vor dem Erblasser, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Das heisst in Ihrem Fall: Falls Ihre Nachbarin als einzige eingesetzte Erbin vor Ihnen stirbt, geht Ihr Nachlass an die vom Gesetz vorgesehenen Erben: Das sind bei Ihnen die Geschwister. Dies könnten Sie verhindern, indem Sie Ihr Testament ergänzen und für den Fall, dass Ihre Nachbarin vor Ihnen sterben sollte, Ersatzerben bestimmen. Auch können Sie natürlich abwarten und bei Bedarf ein neues Testament errichten. Dies ist aber heikel, da man ja nie im Voraus weiss, ob man dann auch wirklich daran denkt und selber auch noch in der Lage dazu ist.