Nein. Eine Erbschaft hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer IV-Rente. Denn sie basiert nicht auf ­Ihrem Vermögen, sondern auf der Einkommenseinbusse wegen Ihrer Krankheit. Beziehen Sie aber zusätzlich zu Ihrer IV-Rente Ergänzungsleistungen, könnte die Erbschaft einen Einfluss haben. Denn beim Be­rechnen der Ergänzungsleistungen zur IV  wird das Vermögen teilweise berücksichtigt. Eine Erbschaft müssten Sie daher der ­Stelle für Ergänzungsleistungen melden.