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Ja. Weil Sie sich als EU-Bürger innerhalb der EU niederlassen, erhalten Sie die IV-Rente weiterhin. Würden Sie in ein Land ausserhalb der EU zügeln, würden Sie die Rente bei einem Invaliditätsgrad von 40 bis 49 Prozent verlieren. Bei einem Invaliditätsgrad ab 50 Prozent hätten Sie weiterhin Anspruch auf die Rente.
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IV Rentner- Rente-Bezug im Ausland???
Ich kann Nicht Verstehen, --Die Schweiz ist ja gar nicht in der - EU- soviel ich Weiss,,!!! Da hat doch niemand Bezug auf eine Weitere Iv Rente im Damaligen Heimatland/ Ausland - Oder??- weiter auszahlen zulassen- Ich bin Schweizer - 51- und habe Durch einen Schweren Verkehrsunfall Beinahe mein Kopf Verloren!!,- und mein Leben Unschuldig! und bin Seit Langer Zeit Invalid,Mir hat man vor nicht langer Zeit Die Rente - Gekürzt/ ohne jeglichen Bescheid,, und Jetzt muss ich selber Schauen wie ich Durchs Leben komme, - Arbeite für 5 Fr. In der Stunde- aber weiss ja nicht alles über die Rentenbezüge, ich kenne / kannte einige Leute die in der Schweiz Wohnen /Gewohnt haben durch andere Leute,- die Rente/n Beziehen/Bezogen haben und dann ab in Ausland oder zurück in ihre Heimat Gegangen sind !! Eben Ich bin Schweizer, Bekomme ich auch eine Rente im Ausland , wenn ich mich da NiederLassen Würde!!!--???? Lg.