Erhalte ich die Verrechnungssteuer zurück?
K-Geld 06/2018 vomvon Pascal Roth, Redaktor K-Geld
«Ich habe im Vorjahr gut 190 Franken Zinsertrag erhalten. Doch ich warte noch immer auf die Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Wird diese automatisch zurückerstattet?»
Nein. In Ihrem Fall gibt es keine Rückerstattung. Grund: Sie haben gar keine Quellensteuer gezahlt. Denn von Zinsbeträgen unter 200 Franken pro Kalenderjahr wird keine Quellensteuer abgezogen.
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