Nur wenn die neue Versicherung für Sie nicht ungünstiger ist und die Axa bereit ist, die Mindestvertragsdauer wiederum auf ein Jahr zu reduzieren. Denn die bisherige Police wurde von der Axa Winterthur nicht gekündigt. Also läuft sie weiter. Die meisten Hausratversicherungsverträge sind so abgefasst, dass sie sich nach Ablauf der festen Vertragsdauer jeweils um ein Jahr verlängern, wenn keine der beiden Parteien kündigt. Das ist auch bei Ihrem Vertrag der Fall. Also besteht kein Anlass für die Unterschrift unter einen neuen Antrag.