Nein, denn zurzeit haben Sie keine Zinssenkung zu befürchten. Swiss Life muss die Anleihe wie ­bisher mit 5,5 Prozent verzinsen. Das gilt bis ins Jahr 2018. Erst dann kann die Gesellschaft die Anleihe entweder zurückzahlen oder – wenn sie dies nicht tut – den Zinscoupon neu festlegen.

Bei der Obligation handelt es sich um eine sogenannte ewige ­Anleihe. Der Begriff ist allerdings irreführend. Er bedeutet nämlich nicht, dass Sie auf immer und ewig mit einer Verzinsung von 5,5 Prozent rechnen können. Swiss Life hat wie erwähnt die Möglichkeit, die Anleihe zu kündigen. Der ­erstmögliche Kündigungstermin ist der 22. August 2018. Bis zu ­diesem Zeitpunkt ist die jähr­liche Zins­zahlung von 5,5 Prozent fixiert. 

Falls Swiss Life auf dieses ­Datum hin die Rückzahlungsmöglichkeit nicht wahrnimmt, wird der Zinscoupon für die Folgeperiode neu festgesetzt. Ab August 2018 hat Swiss Life ein jährliches Kün­digungsrecht.

5,5 Prozent ist in der aktuellen Zinslandschaft eine bemerkenswert hohe Verzinsung. Diese weist auf ein entsprechend hohes Risiko hin, auch wenn Obligationen als sicher gelten und Swiss Life stabil dasteht. Es handelt sich hier um eine nachrangige Anleihe. Das heisst: Sollte die Versicherungsgesellschaft in ­finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals denkbar. Denn im Konkursfall werden alle anderen ­Gläubiger der Gesellschaft zuerst entschädigt. Inhaber von nach­rangigen Anleihen haben dann das Nachsehen.