Nach einem Verkehrsunfall kündigte ich meine Auto-Haftpflichtversicherung. Nun will mir die Versicherungsgesellschaft den restlichen Anteil der vorausbezahlten Jahresprämie nicht mehr zurückzahlen. Darf sie das Geld zurückbehalten?



Ja. Diese Praxis ist zwar kundenfeindlich - aber sie ist laut Gesetz erlaubt. Und zwar dann, wenn ein Kunde von seinem Recht Gebrauch macht, nach einem Schadenfall spätestens bei der Auszahlung der Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.

...