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Nach einem Verkehrsunfall kündigte ich meine Auto-Haftpflichtversicherung. Nun will mir die Versicherungsgesellschaft den restlichen Anteil der vorausbezahlten Jahresprämie nicht mehr zurückzahlen. Darf sie das Geld zurückbehalten?
Ja. Diese Praxis ist zwar kundenfeindlich - aber sie ist laut Gesetz erlaubt. Und zwar dann, wenn ein Kunde von seinem Recht Gebrauch macht, nach einem Schadenfall spätestens bei der Auszahlung der Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.
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