Sind meine Kassenobligationen bei einem Konkurs wertlos?

«Ich besitze Kassenobligationen einer kleinen Regionalbank. Ist mein investiertes Geld verloren, wenn diese Konkurs gehen würde?»

Wahrscheinlich nicht. Für Kassenobli­gationen gilt der sogenannte Einlegerschutz. ­Dieser verspricht, dass andere Banken pro Kunde bis zu 100 000 Franken ersetzen, wenn es zu einem Konkurs kommt. Bei der Zahlungsunfähigkeit einer kleinen Bank würde dieser Rettungsschirm wohl ­nützen, bei einer Grossbank nicht. ­Voraussetzung für die 100 000-Franken-­Garantie ist, dass die Kassenobligationen im Namen des Inhabers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind.

Muss ich den Darlehensvertrag beglaubigen lassen?

«Ich möchte meiner Mutter ein Darlehen gewähren. Muss ich den Vertrag notariell beglaubigen lassen?»

Nein. Ein Darlehensvertrag muss keine ­bestimmten Formvorschriften erfüllen. Er ist sogar mündlich gültig. Empfehlenswert ist aber aus Beweisgründen ein von beiden ­Parteien unterzeichneter schriftlicher ­Vertrag, worin Betrag, Aus- und Rück­zahlungsdatum sowie der Zins und allfällige Sicherheiten festgehalten sind. Eine Vorlage finden Sie auf www.saldo.ch/service unter der Rubrik «Musterverträge».