Freizügigkeitskonto: Muss ich das Geld beziehen?

«Ich werde dieses Jahr 65 und demnächst pensioniert. Neben der Pensionskasse habe ich noch ein Freizügigkeitskonto. Muss ich dieses Geld vor meinem Geburtstag beziehen?»

Nein. Nach der ordentlichen Pensionierung können Männer das Freizügigkeitskonto bis zum Alter 70 stehen lassen – Frauen bis 69. Das gilt auch, wenn man nach der Pensionierung kein Erwerbseinkommen mehr hat. Anders bei der Säule 3a: Dort muss das Geld im Alter von 65 bezogen werden, wenn man nicht länger arbeitet. Sonst muss es ebenfalls bis zum 69. oder 70. Altersjahr bezogen werden. Guthaben in der 2. und 3. Säule werden erst beim Bezug besteuert. pro

Muss ich die Erbschaft schon jetzt bei den Steuern angeben?

«Im vergangenen Jahr verstarb mein Vater. Meine Mutter lebt noch. Geschwister habe ich keine. Bisher wurde die Erbschaft noch nicht geteilt. Sie wird von meiner Mutter verwaltet. Muss ich das geerbte Geld trotzdem in meiner Steuererklärung deklarieren?»

Ja. Denn Sie haben das Geld zum Zeitpunkt des Todes Ihres Vaters geerbt. Seither sind Sie Eigentümer Ihres Anteils an der Erbschaft, auch wenn sie noch von Ihrer Mutter verwaltet wird. Deshalb müssen Sie den ­Betrag in der Steuererklärung beim Ver­mögen angeben.