Darlehen: Wie muss ich das ­ausgeliehene Geld versteuern?

«Ich habe einer Freundin ein zinsloses Darlehen von 70 000 Franken gewährt. Gemäss Darlehensvertrag zahlt sie mir jährlich 7000 Franken zurück. Wie muss ich das in der Steuererklärung angeben?»

Sie müssen das Darlehen im Wertschriftenverzeichnis als Guthaben aufführen. Zu ­deklarieren ist der am 31. Dezember offene Betrag. Dieser ist Teil des steuer­baren Vermögens. Da Sie keine Zinsen verlangen, hat das Darlehen keinen Einfluss auf das Einkommen. Durch die Rückzahlung ändert sich die Höhe Ihres Ver­mögens nicht. Das Darlehen reduziert sich um die Summe der Rückzahlung, der Kontostand steigt entsprechend.

Obligationenfonds: Soll ich auf US-Firmenanleihen setzen?

«Der börsengehandelte iShares Corporate Bond Fonds in US-Dollar kostet jährlich nur 0,2 Prozent des investierten Betrags. Soll ich Anteile kaufen?»

Nein. Seit dem Start im Mai 2003 hat sich der Wert dieses ETFs (Valoren-Nummer 1613957) zwar verdoppelt, jetzt aber wird die Luft ­bedrohlich dünn. Steigen die Zinsen in US-Dollar um nur einen Prozentpunkt, ­würde der Fonds 8,4 Prozent an Wert verlieren. Tritt dieses durchaus realistische Szenario ein, sind tiefe Kosten und eine jährliche ­Aus- schüttungsrendite von fast 3,3 Prozent ein schwacher Trost.