Pensionskasse: Muss ich das ­vorbezogene Geld zurückzahlen?

«Ich bin 58 Jahre alt und habe vor 25 Jahren 90 000 Franken vorbezogen, um mein Eigenheim zu kaufen. Nun möchte ich das Haus vermieten. Muss ich den Vorbezug zurückzahlen?»

Nein. Geld aus der Pensionskasse gibts zwar nur, wenn man die Wohnung oder das Haus selbst bewohnt. Der Eigenbedarf wird aber nur beim Bezug geprüft, nachher nicht mehr. Das Kriterium «selbst bewohnt» war damals erfüllt. Sie müssten das Geld deshalb nur ­zurückzahlen, wenn Sie das Haus verkaufen würden.

Gibt es eine günstige Alternative zum Wasser-Fonds?

«Ich habe den Swisscanto Equity Fund Global Water Invest im Depot. Mit der jüngsten Wertentwicklung bin ich unzufrieden. Gibt es einen besseren Fonds?»

Ja. Dieser Swisscanto-Fonds (Valor 3118716) ist mit jährlichen Gebühren von 1,98 Prozent des investierten Betrages sehr teuer. Deutlich günstiger mit einer Gesamtkostenquote ­(Total Expense Ratio, TER) von 0,6 Prozent ist der börsengehandelte Indexfonds Lyxor World Water (Valor 3466107). Der Fonds ­enthält weitgehend dieselben Aktien wie jener von Swisscanto. In beiden Fonds sind die Papiere von American Water Works am stärksten vertreten.