Kann ich die AHV aufschieben?

«Ich werde bald 65, möchte aber noch etwas weiterarbeiten. Kann ich die AHV aufschieben, obwohl meine Frau bereits eine AHV-Rente bekommt?»

Ja. Es gibt keine Ehepaarrenten mehr. Beide Partner erhalten eine Einzelrente. Und beide haben die Möglichkeit eines Aufschubs. Aber: Die Summe der Renten kann nicht mehr als 150 Prozent der Maximalrente betragen – das sind zurzeit Fr. 3525.–. Wenn Sie dereinst die aufgeschobene Rente beziehen und der ­Plafond überschritten würde, kommt es zu einer verhältnismässigen Kürzung beider ­Einzelrenten. Und der Zuschlag, den Sie dank dem Aufschub zugute haben, erfolgt auf der gekürzten Rente.

Soll ich solche Obligationen kaufen?

«Ich besitze einige Obligationen in austra­lischen und neuseeländischen Dollars, die aus­laufen. Soll ich sie erneuern oder das Geld zurückholen?»

Die beiden Währungen schwanken gegenüber dem Franken stark – und kaum vorhersehbar. Langfristig verlieren sie an Wert. Deshalb profitieren Schweizer Anleger von der höheren Verzinsung der australischen und neusee­ländischen Obligationen nur, wenn ­ihnen beim Ein- und Ausstiegszeitpunkt das Glück zur Seite steht. Erneuern sollten Sie deshalb nur, wenn Sie das Risiko in Kauf nehmen und nur einen kleinen Teil Ihres Vermögens in diese Obligationen investieren.