Ja. Weil Sie nach Ihrer Frühpensionierung keine Beiträge mehr an Ihre Pensionskasse überweisen, dürfen Sie künftig bis zu 20 Prozent Ihres Nettoerwerbseinkommens auf ein 3a-Konto einzahlen, höchstens aber 33840 Franken pro Jahr. Bei Ihrem voraussichtlichen Netto­einkommen von rund 32000 Franken pro Jahr sind das also jährlich rund 6400 Franken.

Diesen 20-Prozent-Abzug für Vorsorgesparer ohne Pensionskasse dürfen Sie bis spätestens zu Ihrem 70. Altersjahr vornehmen (Frauen 69) – vorausgesetzt, Sie bleiben bis dahin erwerbstätig.

Im Jahr Ihrer Frühpensionierung können Sie sogar doppelt profitieren: Weil Sie in diesem Jahr noch ein paar Monate lang angestellt sein werden, können Sie noch ein letztes Mal den vollständigen «kleinen» 3a-Abzug für Vorsorgesparer mit Pensionskasse vor­nehmen. Das sind 6768 Franken. Wichtig ist, dass Sie die Frist nicht verpassen: Die Einzahlung in die «kleine» Säule 3a müssen Sie noch vor Ihrem Pensionierungsdatum erledigen.

Zusätzlich dürfen Sie in diesem Jahr auch den «grossen» 3a-Abzug für Vorsorgesparer ohne Pensionskasse machen, und zwar mit den ­Limiten, die oben erwähnt sind. Zusammen dürfen es aber höchstens 33840 Franken sein.