Garantie-Versand - Ungesetzliche Inkasso-Methoden
Inhalt
saldo 10/2000
24.05.2000
Die Garantie-Versand AG ist bekannt für seine falschen Gewinnversprechen. Fragwürdig ist aber auch, wie die Kunden zur Kasse gebeten werden.
Konsequente und persönliche Schuldenbetreibung!" lautete die Überschrift des Briefes an Frau Claudia Fausch im bündnerischen Haldenstein. Als Absender figurierte eine Firma namens IS Inkasso Service Schweiz aus Herrliberg. Das Unternehmen ist weder im Handelsregister eingetragen noch im Telefonbuch zu finden.
Dubios auch d...
Die Garantie-Versand AG ist bekannt für seine falschen Gewinnversprechen. Fragwürdig ist aber auch, wie die Kunden zur Kasse gebeten werden.
Konsequente und persönliche Schuldenbetreibung!" lautete die Überschrift des Briefes an Frau Claudia Fausch im bündnerischen Haldenstein. Als Absender figurierte eine Firma namens IS Inkasso Service Schweiz aus Herrliberg. Das Unternehmen ist weder im Handelsregister eingetragen noch im Telefonbuch zu finden.
Dubios auch die geltend gemachte Forderung: Claudia Fausch wurde aufgefordert, innert sieben Tagen insgesamt Fr. 204.95 zu bezahlen. Hintergrund: Sie bestellte
im letzten Oktober beim
Garantie-Versand Waren im Wert von Fr. 47.80, nachdem sie die "wichtige Mitteilung" des "hochoffiziellen Zuteilungsamtes" erhalten hatte, sie habe 4800 Franken gewonnen. Den Gewinn hat
sie bis heute nicht erhalten. Deshalb wartete Claudia Fausch auch mit der Bezahlung der Ware zu.
Frei erfundene "Evidenzhaltungsgebühren"
Interessant ist die Zusammensetzung der Inkasso-Forderung: Aus Fr. 47.80 wurden innert sechs Monaten zuzüglich Zinsen und Mahnspesen Fr. 136.05, dazu wird eine "Allgemeine Bearbeitungsgebühr" von Fr. 29.90 verlangt sowie weitere 22 Franken "Kosten für dieses Schreiben". Originell zudem die Berechnung einer so genannten "Evidenzhaltungsgebühr" von 17 Franken, einer dem schweizerischen Recht fremden Neuerfindung.
Die IS Inkasso Service Schweiz scheint grundsätzlich mit der geltenden Rechtsordnung zu hadern: Artikel 27 des Schuldbetreibungsgesetzes verbietet es, die Inkasso-Kosten auf den Schuldner zu überwälzen. Die Bearbeitungskosten hätte deshalb der Garantie-Versand AG übernehmen müssen.
Immerhin: Die "konsequente persönliche Schuldenbetreibung" der allzu forschen Inkassofirma offerierte Claudia Fausch für nur gerade weitere 36 Franken Gebühren die Möglichkeit, den offenen Betrag in Raten abzustottern - gegen nicht unbescheidene Schuldzinsen von 14 Prozent. Dazu hätte sie noch eine Erklärung unterzeichnen müssen, mit welcher ihr Lohn sowie ihre "Pensionsansprüche" an die IS Inkasso abgetreten worden wären. Auch solche Lohnzessionen sind rechtlich unzulässig und deshalb ungültig.
Betreibungen und Mahnungen für den Papierkorb
Die IS Inkasso verzichtete auf eine Stellungnahme zu ihrem Vorgehen. Claudia Fausch weiss jetzt: Nicht nur die Gewinnversprechen des Garantie-Versandes gehören in den Papierkorb - auch die Mahnungen und Betreibungen.