Ja. Denn Stockwerkeigentümer schliessen die Ge­bäudeversicherung als Gemeinschaft ab. Ein ein­zelner Eigentümer kann somit nicht auf die Versicherung verzichten. Die Rede ist hier von der­jenigen Versicherung, die Feuer- und Elementarschäden deckt.

Diese Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch. Ausnahmen: Appenzell-Innerrhoden (ohne Bezirk Oberegg), Genf, Tessin und Wallis. In den allermeisten Kantonen mit Obligatorium besteht eine kantonale Monopolanstalt. Ausnahmen: Obwalden, Schwyz, Uri sowie der Bezirk Oberegg im Kanton Appenzell-Innerrhoden.

Tipp: Die Zeitschrift «K-Geld» hat in Ausgabe 5/2017 gezeigt, welche zusätzlichen freiwil­ligen Versicherungen für Stockwerk­eigentümer auch noch sinnvoll sein könnten.