Geld im Schliessfach versteuern?
K-Geld 05/2017 vomvon Sabrina Grasmück
«Ich habe von einer Lebensversicherung eine Auszahlung von 44000 Franken erhalten. Ich möchte das Geld in einem Schliessfach deponieren, um die Vermögenssteuer zu umgehen. Ist das strafbar?»
Ja. Es ist durchaus erlaubt, Geld in einem Bankschliessfach zu deponieren. Und zwar in beliebiger Höhe. In der Steuererklärung müssen jedoch auch solche Werte unter den Vermögenswerten deklariert werden. Solche Vermögen zu «vergessen» gilt als Steuerhinterziehung und wird mit Busse bestraft. Dazu kommen Nachsteuern und Verzugszinsen.
Übrigens: Die Lebensversicherungsgesellschaften müssen Kapitalauszahlungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung melden. Das Steueramt erfährt also, dass Sie Geld erhalten haben. Versteuern müssen Sie, was Sie davon am 31. Dezember des Jahres noch besitzen.
Kommentare
Kommentar hinzufügen