Telefonkarten - zu kaufen an Poststellen, Bahnhöfen und Kiosken - haben ein Verfalldatum, und seit letztem Jahr wird endlich auf der Verpackung darauf hingewiesen. Wird der aufgedruckte Betrag nicht innerhalb der Frist aufgebraucht, kann mit der Karte nicht mehr telefoniert werden.



Swisscom, die mehrere Millionen Taxcards pro Jahr verkauft, erstattet den Restbetrag nicht zurück. Pressesprecher Sepp Huber: "Das Verfalldatum beträgt drei Jahre ab Produktion. Diese Frist ist fair...