Bei Vollendung Ihres 64. Altersjahres wird Ihre Rente neu ­berechnet. Die bisherige Witwenrente wurde aufgrund der AHV-Beiträge Ihres Mannes berechnet. Neu werden die Beiträge beider Partner zusammengezählt und durch zwei geteilt. Zum Ergebnis dieses ­Splittings erhalten Sie noch einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent. Das Maximum der Rente beträgt in jedem Fall 2370 Franken.

Tipp: Beantragen Sie Ihre ­Altersrente rechtzeitig – einige ­Monate vor dem 64. Geburtstag.