Ja. Wenn jemand einen Unfall verschuldet, muss er oder seine Haftpflichtversicherung dem Opfer den vollen Schaden ersetzen. Dazu gehört auch der sogenannte Haushaltschaden. Darunter fällt etwa der Lohn für Ihre Haushaltshilfe, wenn ­diese für die Tätigkeiten eingesetzt wird, die Sie unfallbedingt nicht mehr ausüben ­können.

Aber auch ohne eine Haushaltshilfe müsste der Unfallverursacher eine Entschädigung zahlen: Dazu wird berechnet, wie gross der Arbeits­ausfall im Haushalt wegen des Unfalls ist. Pro Stunde Arbeitsausfall können Sie als Hausfrau rund 30 Franken einsetzen.