Nach den Grossunternehmen sollen bald auch die privaten Haus­halte in der Schweiz ihren Stromlieferanten frei wählen dürfen. Der Bundesrat hat die Gesetzesänderung zur vollen Öffnung des Strommarkts bereits auf­gegleist. Allerdings: Mit der Wahl des Lieferanten werden die Konsumenten nur die Energiekosten auf ihrer Rechnung beeinflussen können. Was die Kosten für die Netznutzung betrifft, bleiben sie den Tarifen ­ihres örtlichen Stromversorgers...