Ja, die Bank kann verlangen, was sie will. Ein Vertrag kommt aber nur zustande, wenn man sich einigt. Deshalb müssen Sie das Angebot nicht annehmen. Die Bank rechnet so: Die Differenz zwischen dem ­höheren Kaufpreis und dem von der Bank ermittelten Realwert (100000 Franken) muss vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden, die nicht aus der 2. Säule stammen. Dazu kommen 10 Prozent des ­Belehnungswerts von 900000, also zusammen 190000 Franken.

So hat es die Bankiervereinigung 2014 in ihren «Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen» festgelegt. Für ihre Mitglieder ist diese Regelung an sich verbindlich. Auch einige weitere Finanzinstitute haben diese Regelung übernommen – vor allem Versicherungen. Es ist aber nur eine Branchenregelung, kein Gesetz. Deshalb ist es gut möglich, dass Sie eine Bank oder eine Ver­sicherung finden, die Ihnen ent­gegenkommt.