Die Stimmung vor dem Saal 102 des Bezirks­gerichts Winterthur ist eisig. Nur die zwei ­jungen Anwälte der Parteien begrüssen sich, der Kläger und der Beklagte verschränken die Arme. Der ehemalige Angestellte einer Heizungstechnikfirma ist mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden. Knapp ein Jahr war er als Verkaufsberater im Aussendienst für den Betrieb tätig. Nun steht er dem Geschäftsführer und ehemaligen Patron gegenüber. 

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