Werden für den Todesfall keine speziellen Vorkehrungen getroffen, richtet sich die Aufteilung des Erbes nach dem Gesetz. Diese gesetzliche Aufteilung entspricht jedoch nicht unbedingt den eigenen Vorstellungen. Möglicherweise kommen Personen zu kurz, denen man einen grösseren Anteil am Erbe zukommen lassen wollte, und andere kommen zu gut weg.

Das VZ Vermögenszentrum hat für K-Geld ein Merkblatt mit dem Titel «Nachlassplanung» erstellt. Es zeigt unter anderem, was ins Nachlassvermögen gehört, wie sich Erb- und Pflichtteile unterscheiden und wie man den Ehepartner bestmöglich begünstigt. Das Merkblatt im PDF-Format kann unter www.kgeld.ch gratis heruntergeladen werden.