Als Bauherr haben Sie beim Konkurs Ihres Generalunternehmers (GU) in der Regel zwei Probleme: Erstens haben Sie Ihren Projektleiter verloren, der sämtliche Aufträge an die Handwerker vergeben und den Stand der Arbeiten überwacht hat. Und zweitens: Oft bestehen noch Handwerkerforderungen für geleistete Arbeiten, die vom konkursiten GU nicht ordnungsgemäss bezahlt wurden. Hier haften Sie als Bauherr, falls der Handwerker ein Bauhandwerkerpfandrecht eingetragen hat.

Das erste Problem ist lösbar. Suchen Sie sich einen neuen GU oder Architekten. Schwierig hingegen wirds, wenn Rechnungen nicht bezahlt wurden. In solchen Fällen können Handwerker auf die Liegenschaft als Pfand zurückgreifen. Können Sie als Bauherr nicht zahlen, endet dies im schlimmsten Fall mit einer Zwangsversteigerung. In solchen Fällen ist daher ein klärendes Gespräch mit den Handwerkern angezeigt. Oft lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden.

Bauherren sollten deshalb vor Baubeginn genau prüfen, mit welchem GU sie zusammenarbeiten. Holen Sie Referenzen ein. Hilfreich ist zudem ein sauberer Zahlungsplan nach Baufortschritt. Wenn nötig, schalten Sie einen unabhängigen Bautreuhänder ein, der die Rechnungskontrolle und Bezahlung übernimmt.

(bit)