Ja, Ausstiegskosten aus laufenden Hypotheken gelten steuerlich als Schuldzinsen, die Sie vorzeitig bezahlt haben. Damit bleibt Ihnen ein kleiner Trost. Ausstiegskommissionen sind in der Steuererklärung unter Zinsaufwand aufzuführen und voll abzugsfähig.

(dst)