Ja. Für Sie gelten die folgenden Grundsätze:

AHV-Rentner, die in einem EU- oder Efta-Land wohnen, müssen sich für die obligatorische Grundversicherung im Prinzip in der Schweiz versichern. Ausnahme: AHV-Rentner in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Spanien und Portugal können sich von dieser Pflicht befreien lassen und sich im betreffenden Wohnland versichern. Weiterführende Informa­tionen zu diesem Thema finden Sie auf www.kvg.org unter dem Stichwort «Rentner».

Auf der Website www.priminfo.ch können Sie heraus­finden, welche Krankenkassen die Krankenversicherung im Ausland anbieten und was das kostet. Prämienvergleiche sind ratsam, denn die Prämienunterschiede sind zum Teil riesig. Beispiel: In Deutschland kostet die Grundversicherung im Jahr 2016 für Rentner bei der Sympany 305 Franken, bei der CSS 960 Franken.

AHV-Rentner im Ausland können sich bei der hiesigen Krankenkasse nur noch mit der ordentlichen Franchise von 300 Franken versichern. Höhere Wahlfranchisen sind nicht möglich, auch HMO- und Hausarztmodelle zum Prämiensparen gibt es nicht.

In den Versicherungs­­be­dingungen der Swica für die Spitalzusatzversicherung steht, dass die Versicherung automatisch erlischt, wenn jemand ins Ausland zügelt. Doch sie betont: «Wenn jemand bei uns die Grundversicherung hat, kann er die Zusatzversicherung im Ausland weiterführen.»