Ja. Ferien dienen der Er­holung. Sind Sie während eines grossen Teils der Fe­rien krank, können Sie sich nicht erholen. Deshalb darf Ihr Arbeitgeber in diesem Fall nur eine Woche vom Ferienguthaben ab­ziehen. Wichtig: Sind Sie in den Ferien länger krank, müssen Sie den Betrieb so rasch wie möglich infor­mieren. Er kann zum Beweis der Krankheit ein Arztzeugnis verlangen.