Nein. Nur Gewinne unter einem Gegenwert von 1000 Franken ­waren letztes Jahr steuerfrei. Dies geht auch aus der Wegleitung zur Steuererklärung des Kantons Schwyz hervor. Darum müssen Sie den Gewinn als Einkommen und den Verkehrswert des Autos Ende Jahr als Vermögen versteuern (bewegliches Vermögen, Unterpunkt «Fahrzeuge»).