Nein. Ein Wohnrecht ist nicht übertragbar. Falls das Recht nicht ausdrücklich auf Sie beschränkt ist, dürfen Sie immerhin Familienangehörige oder Hausgenossen – etwa Ihren Lebenspartner oder Pflegepersonal – bei sich aufnehmen. Ohne die Zustimmung Ihres Sohnes dürfen Sie die Wohnung aber nicht vermieten. Tun Sie es trotzdem, kann Ihr Sohn den Mieter notfalls ausweisen lassen. Und Sie müssen dem Sohn die Miet­einnahmen herausgeben.

Lassen Sie sich von Ihrem Sohn also unbedingt schriftlich zusichern, dass Sie seine Wohnung vermieten dürfen.