Zugpassagiere lassen pro Jahr über 100 000 Gegenstände in der SBB liegen. Laut der Transportverordnung des Bundes muss die Bahn den Eigentümer des Fundstücks benachrichtigen, falls er bekannt ist. saldo wollte wissen, wie gut das funktioniert, und hat auf zehn Bahnhöfen Fundgegenstände abgegeben. In allen Fällen war der Besitzer klar ersichtlich, zum Beispiel durch eine angebrachte Etikette mit Anschrift.  

Das enttäuschende Resultat: In ...