Ja. Sind mehrere Personen als Mietpartei im Mietvertrag aufgeführt und will nur eine Person aus dem Vertrag aussteigen, ist zwar grundsätzlich die Einwilligung des Vermieters notwendig. Für Mieter von Geschäftsräumen sieht das Gesetz aber die Möglichkeit vor, den laufenden Mietvertrag auf eine Drittperson zu übertragen. Diese Bestimmung ist auch anwendbar, wenn einer von mehreren Mitgeschäftsmietern aus dem Vertrag ausscheiden will und nicht durch einen Dritten ersetzt werden soll. Der Vermieter dürfte Ihnen die Zustimmung nur aus einem wichtigen Grund verweigern – etwa wenn Ihr Partner sich das Lokal allein gar nicht leisten könnte. 

Wichtig: Trotz der Übertragung des Mietverhältnisses auf Ihren Partner haften Sie weiterhin solidarisch für den Mietzins – grundsätzlich bis zum Zeitpunkt, in dem das Mietverhältnis endet oder beendet werden kann, maximal zwei Jahre lang.