Ja. Denkbar ist ein beim Notar beurkundeter Erbvertrag, den auch Ihre Kinder unterschreiben. Denn mit dem Einverständnis Ihrer Kinder können Sie den überlebenden Ehegatten ohne weiteres als Alleinerben einsetzen. Gleichzeitig können Sie auch vereinbaren, dass der Erbverzicht Ihrer Kinder nachträglich hinfällig wird, wenn der überlebende Ehegatte wieder heiratet.