Kann ich den Beschluss anfechten?
K-Tipp 11/2018 vomvon Bruno Gisler, Rechtsberatung
«Ich bin Besitzer einer Wohnung im Stockwerkeigentum. An der letzten Eigentümerversammlung konnte ich nicht teilnehmen. Nun bin ich mit einem Beschluss der Versammlung nicht einverstanden. Kann ich diesen Beschluss anfechten, obwohl ich nicht anwesend war?»
Ja. Jeder Stockwerkeigentümer kann einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten, wenn er ihm nicht zugestimmt hat. Das gilt also ebenfalls für Sie: Weil Sie an der Versammlung nicht teilnahmen, konnten Sie auch nicht zustimmen.
Wichtig: Einen Beschluss der Versammlung muss man innert eines Monats seit Kenntnisnahme beim Gericht anfechten. Mit Erfolg bestritten werden können aber in der Regel nur Beschlüsse, die formal nicht richtig zustande gekommen sind. Oder Beschlüsse, die gegen das Gesetz oder das Stockwerkeigentümerreglement verstossen.
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