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22.10.2012
Nein. Der Umzug gibt Ihnen keinen Anspruch darauf, den Versicherungsvertrag vorzeitig aufzulösen. Sie haben aber die Möglichkeit, die Versicherungssumme zu erhöhen. Das ist immer dann zu empfehlen, wenn der Neuwert des Hausrats über die versicherte Summe hinaus gestiegen ist. Bei einer Unterversicherung kann die Versicherung ihre Leistungen reduzieren – und zwar selbst bei Teilschäden.
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