Ja. Es gibt diverse Möglichkeiten: Da Sie keine Nachkommen haben und Ihre Eltern nicht mehr leben, dürfen Sie nach Belieben über Ihr ­gesamtes Vermögen ver­fügen. Somit können Sie Ihre Partnerin in einem handgeschriebenen Testament als Alleinerbin einsetzen. Einziger Wermutstropfen: Überlebende Kon­kubinats­part­ner müssen in den meisten Kantonen hohe Erbschaftssteuern bezahlen. 

Zudem können Sie Ihrer Partnerin Ihr Erspartes in der Pensionskasse vermachen, wenn Ihre Pensionskasse dies vorsieht. Lesen Sie im Reglement Ihrer Kasse nach, unter welchen Umständen im Todesfall Kapital oder eine Rente an den überlebenden Partner ausgerichtet wird. Oft verlangen die Kassen eine ausdrückliche Begünstigungserklärung.

Im Bereich der Säule 3a können langjährige Lebenspartner ebenfalls als Begünstigte eingesetzt werden. Dasselbe gilt bei einer Todesfallrisiko-Versicherung.