Ja. Die Schulden schränken Ihre Reisefreiheit nicht ein. Aber sie bleiben bestehen. Erhalten Ihre Gläubiger ihr Geld nicht, können sie Ihre ­allfälligen Vermögens­bestandteile in der Schweiz beschlagnahmen. ­Juristen sprechen von einer Verarrestierung des Geldes. Das betrifft zum Beispiel Bankkonten oder auch Auszahlungen der Pensions­kasse. Nicht pfändbar ist die AHV-Rente.