Kann meine todkranke Mutter noch ein gültiges Testament machen?
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Gesundheitstipp 1/2001
01.01.2001
Meine Mutter hat Krebs. Die Ärzte sagen, dass ihr nur noch wenige Monate zum Leben bleiben. Es ist ihr deshalb ein grosses Bedürfnis, ihren Nachlass zu regeln. Aufgrund der Medikamente, die sie gegen die Schmerzen erhält, ist sie aber nicht in der Lage, ein Testament selber zu schreiben. Gibt es für meine Mutter überhaupt noch eine Möglichkeit, ein Testament zu verfassen?
Ja. Falls Ihre Mutter nicht in der Lage ist, ihre letztwillige Verfügung selber zu schreiben, können S...
Meine Mutter hat Krebs. Die Ärzte sagen, dass ihr nur noch wenige Monate zum Leben bleiben. Es ist ihr deshalb ein grosses Bedürfnis, ihren Nachlass zu regeln. Aufgrund der Medikamente, die sie gegen die Schmerzen erhält, ist sie aber nicht in der Lage, ein Testament selber zu schreiben. Gibt es für meine Mutter überhaupt noch eine Möglichkeit, ein Testament zu verfassen?
Ja. Falls Ihre Mutter nicht in der Lage ist, ihre letztwillige Verfügung selber zu schreiben, können Sie sich an den Notar wenden. Dieser kommt in Notfällen auch direkt ans Krankenbett, um den letzten Willen der Patienten aufzunehmen. Wenden Sie sich dazu am besten an die Spitalverwaltung. Der Notar nimmt dann die Anweisungen Ihrer Mutter im Beisein von zwei Zeugen auf.
Man nennt dies das «öffentliche Testament». Öffentlich bedeutet nur, dass der Notar das Schriftstück öffentlich beurkundet. Die Kosten dafür betragen - je nach Vermögen und Kanton - zwischen 100 und mehreren Tausend Franken.
Sollte es ihr jedoch zwischendurch ein bisschen besser gehen, kann sie das Testament auch jederzeit von Hand schreiben. Die Schrift spielt dabei überhaupt keine Rolle. Sie muss nur darauf achten, dass das Testament von der ersten bis zur letzten Zeile von Hand geschrieben ist. Ein nicht eigenhändig oder mit dem Computer geschriebenes Testament ist ungültig. Ihre Mutter sollte das Schriftstück mit «Testament» betiteln und mit den Personalien, dem Geburtsdatum und der Adresse versehen. Das Datum und die eigenhändige Unterschrift dürfen auf keinen Fall fehlen.
In ganz dringenden Fällen besteht auch die Möglichkeit, letztwillige Anordnungen mündlich zu machen. Ein solches Nottestament ist gültig, wenn der Erblasser seine Wünsche vor zwei anwesenden Zeugen abgibt. Die beiden Zeugen müssen danach den Willen Ihrer Mutter sofort an eine Gerichtsbehörde weitergeben. Dies kann mündlich oder schriftlich (mit Unterschrift von beiden Zeugen) erfolgen. Ein solches Testament ist aber nur möglich, wenn eine wirkliche Notsituation besteht. Das Gesetz erwähnt als Beispiel nahe Todesgefahr, Epidemien oder Kriegsereignisse.
Sollte es Ihrer Mutter wieder besser gehen, verliert das Nottestament seine Gültigkeit vierzehn Tage von dem Zeitpunkt an gerechnet, da sie ein solches wieder selber schreiben könnte.
Ruth Eigenmann