Kapitalbezüge aus Vorsorgegut­haben, die im gleichen Jahr er­folgen, werden aufaddiert und gemeinsam besteuert. Das gilt für 3a-Konten, für Freizügigkeits­konten sowie für Bezüge von Pen­sionskassen-Altersgeld.

Und: Die Bezüge von Ehe­gatten werden im betreffenden Jahr zusammengezählt. Je grösser die Totalsumme, desto höher wird der fällige Steuerbetrag. Zwar werden diese Kapitalbezüge getrennt vom ...