Ein Krankenkassenmitglied hatte während längerer Zeit die Prämien nicht bezahlt. Die Krankenkasse verlangte schliesslich neben den ausstehenden Beiträgen auch noch Mahn- und Umtriebsspesen von 70 Franken sowie die Betreibungskosten.

Dagegen beschwerte sich der Versicherte bis zum Eidgenössischen Versicherungsgericht. Allerdings erfolglos. Es entschied, dass angemessene Mahngebühren und Umtriebsspesen in Rechnung gestellt werden dürfen. Wer schuldhaft einen unnöti-gen Aufwand veru...