Die Betreiber der Standseilbahn auf den Niesen BE schreiben auf der Rückseite ihrer ­Billette: «Der Kunde hat die geltenden AGB vor Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen.» Doch das stimmt nicht. Die Kunden erhalten beim Kauf der Tickets keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Deshalb ist der Satz offensichtlich eine leere Behauptung und rechtlich wirkungslos. AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vom Inhalt Kenntnis hat – und zwar vor Vertragsabschluss. Das gilt bei einer Bergbahn genauso wie bei ­einem Telecomunternehmen oder einem Fernsehgeschäft.