Nein. Verträge lösen sich in der Regel nicht mit dem Tod einer Partei auf. Sie werden auf die Erben übertragen. Das gilt auch für Leasingverträge, sofern im Vertrag nicht steht, dass sich dieser beim Tod des Leasingnehmers automatisch aufhebt. Wenn Sie für das Auto keine Verwendung haben, können Sie den Vertrag mit ­einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende einer dreimonatigen Leasingdauer kündigen. Bei einer vorzeitigen Kündigung müssen Sie allerdings damit rechnen, dass die vereinbarten Leasingraten rückwirkend erhöht werden. Den Betrag einer solchen Erhöhung können Sie einer entsprechenden Tabelle im Vertrag entnehmen.