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Grundsätzlich gilt für ausländische rückkauffähige Kapitalversicherungen dieselbe Regelung wie für schweizerische: Die Kapitalleistungen sind in der Schweiz steuerfrei.
Die Voraussetzung ist, dass Sie wirklich eine Lebensversicherungs-Police erhalten und die Prämienrechnung auf Ihren Namen lautet. Oft bestehen solche Investments im Ausland nämlich aus einem ganzen Portfolio gebündelter Altpolicen. Dafür gibt es in der Schweiz keine Steuerbefreiung.
Altpolicen lauten auf Drittpersonen, die ihre einmal abgeschlossene Lebensversicherung weiterverkauft haben, meist an darauf spezialisierte Broker. Das ist in vielen Ländern möglich – im Unterschied zur Schweiz, wo Policen nur an die ausgebende Gesellschaft zurückverkauft werden dürfen.
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