Eine Frau fuhr am 16. Juli 2015 auf der ­Autobahn Richtung See­wen SZ. Ihr zweijähriger Hund sass am Boden vor dem Beifahrersitz ihres ­Autos. Nach der Ausfahrt geriet die Frau in eine Polizeikontrolle. Die Polizisten belehrten sie, der Hund dürfe sich während der Fahrt dort nicht auf­halten. 

Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz in Schwyz ­büsste die Frau mit 150 Franken. Begründung: Der Hund sei im Wagen nicht gesichert gewesen. Er h...