Wer versteuert das Jugendsparkonto unseres Enkels?

«Wir haben für unseren Enkel (9) ein Jugendsparkonto eröffnet. Wer muss es versteuern?»

Grundsätzlich müssen die Eltern sowohl die Zinsen wie den Vermögenswert versteuern – dies bis zum 18. Altersjahr des Kindes. Sind die Eltern getrennt, kommt es auf den Kanton an. 

In Baselland zum Beispiel ist derjenige Elternteil steuerpflichtig, der Anspruch auf den Kinderabzug hat. In Luzern hingegen wird die Steuerpflicht hälftig auf­geteilt. Dies kann sich auch ändern. Am besten erkundigt man sich bei der Steuerbehörde. 

Dritte Säule: Sind Fonds sinnvoll?

«Ich möchte die 30 000 Franken meines 3a-Zinskontos umschichten. Meine Vorstellung: Ich investiere das Geld in einen Fonds und zahle in den nächsten 20 Jahren den Maximalbeitrag ein. Was halten Sie vom Fonds «Mixta-BVG Index 45» der ­Credit Suisse?» 

Für Sparer, die eine Fonds-Lösung wollen, ist er eine gute Wahl. Er ­verlangt weder Ausgabe- und Rücknahmekom­missionen noch Depotgebühren, zumindest vorläufig. Die dem Fonds belasteten Kosten von 0,9 Prozent lassen sich im Konkurrenzvergleich sehen. Allerdings sind praktisch alle Anlagen im Fonds – Aktien, Obligationen, Immobilien – hoch bewertet.

Für den Umstieg von einem Zins- auf ein Fondskonto ist heute nicht der beste Zeitpunkt. Immerhin: Bei regelmässigen Einzahlungen über eine lange Zeit gleichen sich günstige und ungünstige Momente aus.

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