Muss ich als Tagesmutter AHV-Beiträge zahlen?

«Ich wurde angefragt, ob ich als Tagesmutter ein Kind während eines Tages pro Woche bei mir zu Hause hüten würde – für monatlich 800 bis 1000 Franken. Ist dieses Einkommen AHV-pflichtig?»

Ja. Wenn eine Tagesmutter Kinder in ihrem eigenen Haushalt betreut, handelt es sich dabei in der Regel um eine selbständige Erwerbs­tätig­keit. Dafür ist die AHV abzurechnen und zu bezahlen. Es kommt allerdings immer auf den Einzelfall an. Wer die Beiträge abrechnen muss – die Tagesmutter oder die Eltern des Kindes –, entscheidet in erster Instanz die zuständige AHV-Ausgleichskasse. 

Wie sind die Mischfonds der Migros-Bank zu beurteilen?

«Ich gehe in Pension und beziehe einen Teil des Pensionskassenguthabens. Die Migros-Bank schlägt mir vor, das Geld in Mi-Fonds (Lux) 30 bis 50 zu investieren. Ich möchte nur Anlagen mit geringen Wertschwankungen. Eignen sich diese Fonds für mich?»

Nein. Diese Fonds sind zu 30 bis 50 Prozent in Aktien investiert und können deshalb recht hohe Schwankungen und Durststrecken mit sich bringen. Der Mi-Fonds (Lux) 30 verzeichnete von Herbst 2007 bis Frühjahr 2009 einen Wertverlust von etwa 20 Prozent. Erst Ende 2012 erreichte er wieder den Stand von Ende 2007 – und dies erst noch ohne Berücksichtigung der Depot­gebühren.

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