Die Rechtsschutzversicherung «Legis priva» der Krankenkasse Groupe Mutuel verspricht, den Versicherten «in ­jeder Situation» zu ihrem Recht zu verhelfen.

Ein K-Tipp-Leser aus Buchs AG musste erfahren, dass das nicht ganz stimmt. Er hatte er­wogen, wegen einer fehlerhaften ärzt­lichen Behandlung gegen ein Spital vorzugehen. Dafür leistete seine Rechtsschutzversicherung jedoch keine Kostengutsprache.

Denn die Versicherungsbedingungen der «Legis ­priva» decken keine Kosten aus Strei­tigkeiten von «Patienten oder Bezügern von medizinischen und therapeutischen Leistungen». Dafür bräuchte es bei der Groupe Mutuel zusätzlich die «Legis sana».

Diese Lücke droht bei anderen Kassen nicht: Bei Helsana, KPT und Visana ist das Patientenrecht bei der Rechtsschutzversicherung als Teil der Zusatzversicherung stets gedeckt.