Nein. Der Steuerberater muss Ihnen auf Ihren Wunsch hin alle Unterlagen herausgeben, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen. Das gilt für Originale und Kopien. Persönliche Notizen, die er im Zusammenhang mit Ihrem Mandat gemacht hat, muss er ­Ihnen hingegen nicht heraus­geben. Er muss sie aber vernichten, wenn Sie es verlangen.

Buchtipp: Die Steuererklärung richtig ausfüllen

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