«Montagsauto» - Die Niete behalten?
Inhalt
Haus & Garten 4/2000
01.09.2000
Ich kaufte vor kurzem ein neues Auto. Schon nach zwei Wochen musste ich es wegen der Kupplung zur Reparatur bringen. Inzwischen ist es «Dauergast» beim Garagisten. Er sagt nur immer: «Kein Problem.» Aber ich fürchte, der Wagen ist eine regelrechte Niete. Wie soll ich vorgehen?
- Rügen Sie einen Mangel sofort, verlangen Sie Abhilfe. Wichtig: Reklamieren Sie immer per Einschreiben. Vertrauen Sie nicht auf mündliche Zusicherungen.
- Akzeptieren Sie keine endlose...
Ich kaufte vor kurzem ein neues Auto. Schon nach zwei Wochen musste ich es wegen der Kupplung zur Reparatur bringen. Inzwischen ist es «Dauergast» beim Garagisten. Er sagt nur immer: «Kein Problem.» Aber ich fürchte, der Wagen ist eine regelrechte Niete. Wie soll ich vorgehen?
- Rügen Sie einen Mangel sofort, verlangen Sie Abhilfe. Wichtig: Reklamieren Sie immer per Einschreiben. Vertrauen Sie nicht auf mündliche Zusicherungen.
- Akzeptieren Sie keine endlosen Reparaturversuche. Ist ein grösserer Mangel nach drei bis vier Anläufen nicht beseitigt, können Sie - ungeachtet anders lautender Vertragsklauseln - die so genannte Wandelung verlangen. Der Garagist muss dann den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis zurückerstatten.
- Geben Sie das Fahrzeug zurück, hat der Garagist eine Benützungsentschädigung zugut: Laut der Gerichtspraxis schuldet der Käufer eine Entschädigung von 0,69 Prozent des Neupreises pro 1000 gefahrene Kilometer oder 10 Rappen pro Kilometer.
- Verlangen Sie eine schriftliche Garantieverlängerung, bevor die Frist abläuft, sofern der Mangel nicht behoben ist. Erhalten Sie die Verlängerung nicht rechtzeitig: Betreiben Sie den Verkäufer oder klagen Sie beim Friedensrichter, um die Frist zu wahren.
Tipps für Käufer von Gebrauchtwagen.
Garantie - was heisst das?
Auf Neuwagen wird in der Regel eine Garantie bis zu drei Jahre oder 100000 Kilometer gewährt. Innerhalb der Garantiefrist verspricht der Hersteller, fehlerhafte Teile kostenlos zu reparieren und Verarbeitungsmängel zu beheben.
Ausgeschlossen sind
- Verschleissteile wie Reifen, Kupplung, Stossdämpfer, Auspuff, Zündkerzen, Bremsklötze, Bremsscheiben, Lampen, Getriebeöl, Bremsflüssigkeit, Glas und Fahrzeuglackierung.
Eine Garantie wird bei diesen Teilen nur auf Herstellungsfehler gewährt.
Die Garantie erlischt
- bei einem Schaden nach unsachgemässer Behandlung oder einem Unfall,
- bei vorschriftswidrigen Um- oder Einbauten,
- bei ungewöhnlichem Einsatz des Autos, wenn damit zum Beispiel Rennen gefahren werden.